Jetzt informieren und rechtzeitig planen!
Änderung der Förderung ab 2027 geplant
Sie betreiben bereits einen Holzvergaser oder Pelletkessel und denken über einen Austausch in den nächsten Jahren nach? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen der Heizungsförderung ab 2027 beschäftigen.
Nach aktuellem Stand soll die Förderung beim sogenannten „Grün-zu-Grün“-Tausch deutlich eingeschränkt werden – also dann, wenn eine bestehende Holz- oder Pelletheizung durch eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt wird.
Das kann besonders für Besitzer älterer Holz- und Pelletheizungen einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.
Aktuell beträgt die Grundförderung für förderfähige Biomasseheizungen weiterhin 30 %. Je nach persönlichen Voraussetzungen können weitere Förderbestandteile hinzukommen. Alles zur Förderung erfahren Sie hier: Aktuelle KfW-Förderung
👉 Unser Rat: Einen gut funktionierenden Heizkessel müssen Sie natürlich nicht vorschnell austauschen. Ist ein Kesseltausch aber ohnehin in den kommenden Jahren geplant, sollten Sie sich noch 2026 über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.
Wir beraten Sie gerne und schauen gemeinsam, ob Ihre bestehende Anlage von den geplanten Änderungen betroffen sein könnte.
Jetzt informieren unter 034244-5946-0
Hinweis: Die Änderungen beim „Grün-zu-Grün“-Tausch sind nach aktuellem Stand für das 1. Quartal 2027 vorgesehen. Förderbedingungen können sich bis dahin noch ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien.







