BIMSCHV STUFE 1 und 2

BImSchV Stufe 1 und 2

ATMOS Heiztechnik – mehr als zukunftssicher

Unsere aktuellen ATMOS-Kessel erfüllen die geltenden Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Grenzwerte, Fristen und Hinweise kompakt zusammengefasst.

Grundlagen

Was regelt die BImSchV?

Emissionen begrenzen

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung legt fest, wie viel Staub und Kohlenmonoxid Heizkessel und Feuerstätten ausstoßen dürfen.

Umwelt schützen

Ziel ist ein sauberer, effizienter und sicherer Betrieb von Holz-, Pellet- und Kohleheizungen.

Anlagen regelmäßig prüfen

Der zuständige Schornsteinfeger kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und führt die vorgeschriebenen Messungen durch.

Direktvergleich

BImSchV Stufe 1 und Stufe 2

Stufe 1

Seit 2010

Mit der ersten Stufe wurden verschärfte Anforderungen an Kohlenmonoxid, Staub und Mindestwirkungsgrad eingeführt.

  • CO bei Holzvergasern: maximal 1.000 mg/m³
  • Staub bei Holzvergasern: maximal 100 mg/m³
  • Gilt weiterhin für zahlreiche Bestandsanlagen
Stufe 2

Seit 2015 beziehungsweise 2017

Für Neuanlagen gelten deutlich strengere Emissionsgrenzwerte.

  • Pellet- und Kohlekessel: seit 1. Januar 2015
  • Holzvergaser: seit 1. Januar 2017
  • CO: maximal 400 mg/m³
  • Staub: maximal 20 mg/m³
Gut zu wissen: Alle aktuell angebotenen ATMOS-Heizkessel erfüllen die Anforderungen der BImSchV Stufe 2.

Holzvergaser

Pufferspeicher richtig auslegen

55 Literpro kW Nennwärmeleistung
oder
12 Literpro Liter Brennraumvolumen

Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher verbessert den Heizkomfort, reduziert den Brennstoffverbrauch und unterstützt einen sauberen, langlebigen Betrieb.

Bestandsanlagen

Fristen, Nachrüstung und Bestandsschutz

1

Schornsteinfeger prüfen lassen

Der Schornsteinfeger informiert über Fristen und kontrolliert regelmäßig die Emissionswerte der Anlage.

2

Grenzwerte nachweisen

Für ältere Anlagen muss entweder die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen oder eine geeignete Nachrüstung vorgenommen werden.

3

Nachrüstung oder Austausch bewerten

Filtertechnik kann eine Möglichkeit sein. Bei sehr alten oder ineffizienten Anlagen ist ein Austausch häufig wirtschaftlicher.

Bestandsschutz: Für Heizkessel, die nach dem 22. März 2010 installiert wurden, gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgebliche Stufe weiter, solange keine wesentlichen Änderungen an der Anlage erfolgen.

Grenzwerte

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

StufeBrennstoffNennwärmeleistungCOStaubErrichtung ab
Stufe 1Kohle4–500 kW1,00 g/m³0,09 g/m³22.03.2010
Scheitholz4–500 kW1,00 g/m³0,10 g/m³22.03.2010
Pellets / Presslinge4–500 kW0,80 g/m³0,06 g/m³22.03.2010
Stufe 2Kohle> 4 kW0,40 g/m³0,02 g/m³01.01.2015
Pellets / Presslinge> 4 kW0,40 g/m³0,02 g/m³01.01.2015
Scheitholz> 4 kW0,40 g/m³0,02 g/m³01.01.2017

Saubere Messwerte

Regelmäßige Wartung zahlt sich aus

  • Trockenen und geeigneten Brennstoff verwenden
  • Kessel und Wärmetauscher regelmäßig reinigen
  • Anlage fachgerecht einstellen lassen
Wartung beauftragen

Für Betreiber, Installateure und Schornsteinfeger

Anleitung zur Abgasmessung

Bereiten Sie Ihren ATMOS-Holzvergaser rechtzeitig und entsprechend den Hinweisen auf die Messung vor.

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Noch unsicher?

Wir prüfen gemeinsam, ob Handlungsbedarf besteht

Unser Kundendienst unterstützt Sie bei Fragen zu Grenzwerten, Bestandsanlagen und der Vorbereitung auf die Abgasmessung.

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Atmos - Zentrallager

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