Das Wichtigste zuerst – Die Fördersätze im Überblick:
Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine moderne Anlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, können Sie von der aktuellen Förderung profitieren!
Das sind die Fördersätze im Überblick:
30% – BASIS-Förderung
Die Basisförderung von 30% erhalten Sie für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Holzvergaser oder Pelletkessel).
Gilt nur für Bestandsgebäude!
• Förderfähig bis max. 30.000 € Investitionskosten
→ maximaler Zuschuss 9.000 € (+ ggf. 2.500 € EMZ)
• Keine Kombinationspflicht mit Solar, Wärmepumpe & Co.
• Kein Staubgrenzwert – es gilt die BImschV Stufe 2
30% – Einkommens-Bonus
Um diesen Bonus zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
• ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € brutto
• nur für selbstnutzende Wohneigentümer
Hierfür werden Grundbuchauszug (als nachweis der Eigennutzung) und die Einkommenssteuerbescheide für die beiden vorherigen Jahre benötigt (z.B. 2021 & 2022 bei Antragstellung 2024).
➡️ Macht zusammen mit der Basisförderung: bis zu 60 % Zuschuss!
20% – Klima-Geschwindigkeits-Bonus
Beim Austausch von Biomasse- und Gaszentral-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind. Ebenso kann der Bonus bei einem Austausch von Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen beantragt werden.
VORAUSSETZUNGEN:
- die fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Anlage
- Kombination mit einer Solaranlage, Solarthermie, Wärmepumpe oder PV zur Warmwasserbereitung ist Pflicht
*die 20% sind befristet bis 12/2028, danach reduziert sich der Prozentsatz um 3% pro Jahr
2.500€ – Emissionsminderungs-Zuschlag
Arbeitet der neue Heizkessel extrem sauber, kann dieser Zuschlag zusätzlich beantragt werden. Die Feinstaubgrenzwerte von 2,5mg/m³ müssen dann unterschritten werden.
Bei ATMOS Heizkesseln kann dieser Wert mit einem zusätzlichen Partikelabscheider unterschritten werden.