Aktuelle Förderung

Das Wichtigste zuerst – Die Fördersätze im Überblick:

Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine moderne Anlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, können Sie von der aktuellen Förderung profitieren!

Das sind die Fördersätze im Überblick:

30% – BASIS-Förderung

Die Basisförderung von 30% erhalten Sie für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Holzvergaser oder Pelletkessel).

Gilt nur für Bestandsgebäude!

• Förderfähig bis max. 30.000 € Investitionskosten
        → maximaler Zuschuss 9.000 € (+ ggf. 2.500 € EMZ)

 Keine Kombinationspflicht mit Solar, Wärmepumpe & Co.

 Kein Staubgrenzwert – es gilt die BImschV Stufe 2

 

 

30% – Einkommens-Bonus

Um diesen Bonus zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

• ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € brutto
• nur für selbstnutzende Wohneigentümer

Hierfür werden Grundbuchauszug (als nachweis der Eigennutzung) und die Einkommenssteuerbescheide für die beiden vorherigen Jahre benötigt (z.B. 2021 & 2022 bei Antragstellung 2024).

➡️ Macht zusammen mit der Basisförderung: bis zu 60 % Zuschuss!

 

20% – Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Beim Austausch von Biomasse- und Gaszentral-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind. Ebenso kann der Bonus bei einem Austausch von Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen beantragt werden.

VORAUSSETZUNGEN:

  • die fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Anlage
  • Kombination mit einer Solaranlage, Solarthermie, Wärmepumpe oder PV zur Warmwasserbereitung ist Pflicht

*die 20% sind befristet bis 12/2028, danach reduziert sich der Prozentsatz um 3% pro Jahr

 

2.500€ – Emissionsminderungs-Zuschlag

Arbeitet der neue Heizkessel extrem sauber, kann dieser Zuschlag zusätzlich beantragt werden. Die Feinstaubgrenzwerte von 2,5mg/m³ müssen dann unterschritten werden.

Bei ATMOS Heizkesseln kann dieser Wert mit einem zusätzlichen Partikelabscheider unterschritten werden.

Ab dem 01. Januar 2024 ändert sich einiges bei der Förderung von Heizungsanlagen!
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

Ab sofort werden neue Förderanträge für Heizungsanlagen über die KfW gestellt, nicht mehr beim BAFA!

👉 Bei der BAFA bleiben nur noch:

  • die Bearbeitung aller bis 2023 gestellten Anträge

  • die Heizungsoptimierung

 

NEU ab 01.01.2024:

1. Förderung nur bei Bestandsgebäuden – Neubauten sind ausgeschlossen

    • eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen

2. Nur 1 Antrag pro Geäude möglich – keine Mehrfachförderung mehr

3. Keine Kombinationspflicht mehr

    • Sie müssen keine weiteren Anlagen wie Solarthermie, Photovoltaik, Partikelabscheider oder Wärmepumpe mehr einbauen, um die Grundförderung (30%) zu erhalten.

4. Energie-Effizienz-Experte (EEE) wird Pflicht

    • Für die Beantragung der sogenannten BzA-Nummer (Bestätigung zum Auftrag) ist ein anerkannter EEE erforderlich
    • EE-Experten können sein: Heizungsbaumeister, qualifizierte Schornsteinfeger und Energieberater – diese können sich bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) anerkennen lassen

Alle Informationen und Formulare finden sie hier: www.kfw.de

Auch wenn sich ab 01.01.2024 vieles geändert hat – ein paar wichtige technische Anforderungen bleiben bestehen!

Hier kommen die aktuellen Voraussetzungen, die auch nach 2024 gelten:

 

1. Effizienz des Kessels: der ETAs-Wert

Der ETAs-Wert (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz) muss mindestens 81 % betragen. Der Wert zeigt, wie effizient die Anlage über das Jahr hinweg arbeitet – je höher, desto besser für Geldbeutel & Umwelt!

 

2. Emissionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden

  • Feinstaub: max. 20 mg/m³
  • CO (Kohlenmonoxid): max. 400 mg/m³

Diese Grenzwerte gelten für förderfähige Biomasseanlagen wie z. B. Holzvergaser oder Pelletkessel – und sorgen für saubere Luft!

3. Mindestpuffervolumen einhalten

Jeder Kessel braucht ein bestimmtes Mindestpuffervolumen, um optimal und förderfähig zu laufen.

👉 Fragen Sie uns gern, welches Volumen für Ihren ATMOS Kessel gilt – wir beraten Sie jederzeit!

4. Förderantrag muss VOR Beginn gestellt werden

Wichtig: Der Antrag bei der KfW muss vor dem Materialkauf und Baubeginn gestellt werden.

Seit Ende März 2024 können Förderanträge für neue Heizungsanlagen direkt über die KfW gestellt werden.

>>> Wichtig: Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen!

Der Förderantrag muss vor Bestellung oder Baubeginn gestellt werden.


Übergangsregelung für Frühstarter

Wenn Ihr Bauvorhaben bis zum 31. August 2024 begonnen wurde, gilt eine Sonderregelung:

Der Antrag darf nachträglich gestellt werden – bis spätestens 30. November 2024!
Das heißt: Wer schon angefangen hat, kann trotzdem noch in die Förderung rutschen – aber nur bis Ende November!


NEU: Unser Service für Sie – Fördermittelbegleitung

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag!
Von der Vorbereitung über die Formulare bis zur Einreichung – wir helfen Ihnen Schritt für Schritt.

👉 Fragen Sie einfach bei uns nach der „Fördermittelbegleitung“ – wir machen das gemeinsam!

ATMOS Zentrallager GmbH
info@atmos-zentrallager.de
034244 / 5946 0

In nur 6 Schritten zur Heizungsförderung mit der KfW

Sie möchten Ihre neue Heizung fördern lassen? So einfach geht’s – mit unserer Unterstützung und einem Energie-Effizienz-Experten (EEE) an Ihrer Seite!

 

Schritt 1:
Sie als Kunde erhalten eine Auftragsbestätigung mit:

      • dem förderfähigen Kessel (Liste der förderfähigen Kessel)
      • weiteren benötigten Komponenten (z.B. Pufferspeicher, Regelung, Partikelabscheider, etc.)
      • einer aufschiebenden & auflösenden Bedingung (der Kunde hat hier das Recht vom Kauf zurückzutreten, wenn keine Förderung bewilligt wird)

Schritt 2:
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) erstellt die BzA-Nummer unter Angabe des Ist- und Planzustands der Anlage mit folgenden Angaben:

      • die aktuelle Heizung
      • die geplante neue Heizung
      • die voraussichtlichen Kosten

Sie erhalten dann die BzA-Nummer vom EEE.

Schritt 3:
Mit der BzA-Nummer, der Auftragsbestätigung des Verkäufers und Ihren persönlichen Daten registrieren Sie sich bei der KfW. Das dauert ca. 15min – danach erhalten Sie eine Bestätigung und es kann mit der Durchführung begonnen werden.

Schritt 4:
Der Installateur beginnt mit der technischen Umsetzung laut Auftragsbestätigung – die neue Heizung wird nach Vorgabe eingebaut.

Schritt 5:
Nach erfolgreicher Installation erstellt der EEE noch die BnD-Nummer (Bestätigung nach Durchführung).
Diese Nummer enthält folgendes:

      • Überprüfung der korrekten techn. Durchführung
      • Hydraulischer Abgleich

Schritt 6:
Zum Schluss müssen Sie als Kunde nur noch folgende Unterlagen bei der KfW hochladen:

      • sämtliche Rechnungen
      • die BnD-Nummer

Unser Extra-Service für Sie:

Sie möchten nicht allein durch den Förderdschungel?
Fragen Sie uns nach unserer “Fördermittelbegleitung” – unser Energie-Effizienz-Experte hilft Ihnen gern bei jedem Schritt!

Aktuell förderfähige ATMOS Heizkessel

Holzvergaser Pelletkessel Kombikessel
ATMOS DC18GSE ATMOS P14 (P14/130) ATMOS DC18GSP
ATMOS DC22GSE ATMOS P21 ATMOS DC25GSP
ATMOS DC25GSE ATMOS P25 ATMOS DC30GSP
ATMOS DC30GSE ATMOS P30 ATMOS DC40GSP
ATMOS DC40GSE ATMOS P40
ATMOS GSX 50 ATMOS P50
ATMOS GSX 70 ATMOS P85
ATMOS P14 compact
ATMOS P21 compact
ATMOS P25 compact
ATMOS PX-Serie

 

Eine Liste aller aktuell förderfähigen ATMOS Heizkessel (Stand 01.08.2024) finden Sie auch hier: förderfähige ATMOS Kessel

Alle wichtigen Informationen, sowie Beispielrechnungen finden Sie auch hier als download:

Vorlage Schornsteinberechnung Infoblatt zur Förderung Download

Immer noch Fragen offen?

Melden Sie sich gern bei uns und wir helfen Ihnen weiter:

Telefon: 034244 – 5946 – 0
E-Mail: info@atmos-zentrallager.de

Atmos - Zentrallager

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