BIMSCHV STUFE 1 und 2

ATMOS HEIZTECHNIK – MEHR ALS ZUKUNFTSSICHER!

Unsere Kessel erfüllen die Vorgaben der BImSchV und der BAFA

Da wir die Vorgaben der BImSchV nicht nur einhalten sondern auch noch übertreffen, erhalten unsere Holzvergaser der GSE-Serie und alle Pelletkessel die BAFA – Förderung.
Welche Kesseltypen wie gefördert werden, sehen Sie an diesen Button unter unseren Produkten.


Button-Pellet-3500Die ATMOS Heizkessel erfüller die Vorgaben der BImSchV Stufe 2BAFA_Holzvergaser_Button_GSX-neu

Anforderung an neue Feuerstätten 1. und 2. BImSchV

Was ist eigentlich die BImSchV?

Da die Nutzung heimischer und regenerativer Energien weiter ausgebaut werden sollen, sind Regelungen notwendig, die einen niedrigen Schadstoffausstoß perspektivisch für Deutschland sicherstellen. Mit der BImSchV Stufe 1, also der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gelten bereits seit dem 22.03.2010 verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid Ausstoß, Staubentwicklung und Mindestwirkungsgrade für Feuerstätten.

Welche BImSchV ist zurzeit aktuell:

Zum derzeitigen Moment (16.01.2015) gilt die BImSchV I für Holzvergaser, wie z. Bsp. die ATMOS GSE, GS, GSX oder SE Serie. Erst für Kesselneuinstallationen ab dem 1.1.2017 ist für neue Holzvergaser die BImSchV II gültig, die strengerer Grenzwerte vorschreibt. Für Pelletkessel und auch Kohlevergaserkessel ist seit dem 1.1.2015 die BImSchV II bereits in Kraft getreten.

Allgemeine Vorgaben der BImSchV für Holzvergaser:
Die jetzige BImSchV I, aber auch spätere BImSchV II, schreiben vor, dass die Holzvergaser an passenden Pufferspeichern mit einem Mindestvolumen von 55 Litern / Kilowatt Nennwärmeleistung angeschlossen werden müssen oder einem Puffervolumen von 12 Liter pro 1 Liter Brennraum. Eine angemessene Pufferspeichergröße sichert Ihnen nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten Mindestwerte, sondern verschafft Ihnen auch einen angenehmen Heizkomfort und eine optimale Auslastung unserer Vergaserkessel und des Brennmaterials.

BImSchV Stufe 1 und Stichtag 31.12.2014 – Die großen Missverständnisse..

Für bestehende alte Heizanlagen (wie beispielsweise dem GK21) sind durch den Gesetzgeber moderate Übergangsfristen vorgegeben. Ihr Schornsteinfeger legt fest, wann die Übergangsfristen für bestehende Kessel auslaufen. Wird bis Ende der Frist zum 31.12.2014 kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbracht, ist die Anlage mit entsprechender Filtertechnik nachzurüsten (der schlechte Wirkungsgrad bleibt) oder nach Ablauf der Übergansfristen durch eine emmissionsarme Heizanlage zu ersetzen.

Wen betrifft die Regelung?

Dies richtet sich nach dem Zeitpunkt der Errichtung der alten Heizanlage. Für alle vor dem 31.12.1994 errichteten Kessel lief deshalb die erste Übergangsfrist am 01.01.2015 ab. Sofern eine Nachrüstung mit einem Filter oder ein Austausch erforderlich ist, wird der Betreiber vom seinem Schornsteinfeger zwei Jahre vorher hierüber informiert. An Heizkesseln finden dann in zweijährlichen Abstand Überwachungsmessungen statt. Im Zuge dieser Messungen erhält der Betreiber die Informationen darüber, ob seine Anlage die nach Ablauf der Übergangsfrist gültigen Grenzwerte einhält.

Was kommt bzw. kam mit der 2. Stufe der BImSchV?

Die zweite Stufe der BImSchV gilt wie oben beschrieben bereits jetzt für Kohlekessel und Pelletkessel (für Holzvergaser erst ab 2017). Die zulässige Obergrenze von Kohlenmonoxid reduzierte sich 400 mg/m³ und von Staub auf 20 mg/m³. Unsere modernen ATMOS Heizkessel erfüllen diese Werte. Aber auch wir, bzw. ATMOS haben verschiedene Kesseltypen vom Markt genommen. Eine Auflistung aller für Deutschland zugelassenen ATMOS Kessel finden Sie hier:

https://atmos-zentrallager.blogspot.de/2015/01/welche-atmos-kessel-sind-2015-noch.html

Damit die Kessel die strengen Abgasgrenzwerte einhalten, ist es notwendig, dass der Betreiber seinen Kessel pflegt, korrekten Brennstoff verwendet und ihn regelmäßig warten lässt, so wie bei einer Öl oder Gasheizung auch. Wir bieten diesen Wartungsservice mit einer bundesweiten Anfahrtspauschale für netto 70,00 €.

Bestandsschutz:

Für alle Heizkessel die nach dem 22.3.2010 installiert wurden, gilt die zum Zeitpunkt der Installation gültige BImSchV bis ans Lebensende des Kessels! Man ist von daher gut beraten einen Holzvergaser vor 2017 einzubauen, um sich die „großzügigere“ BImSchV I für seinen Holzkessel für immer zu sichern.

 

BImSchV- Was schreibt der Gesetzgeber vor?

 

Brennstoffe Nennwärmeleistung CO (g/m³) Staubbelastung (g/m³)  für Errichtungen ab dem: Kesseltypen
1. Stufe BImSchV
Kohle 4-500 kW 1,00 0,90 22.03.2010 KC Serie
Scheitholz 4-500 kW 1,00 0,10 22.03.2010 GSE/GS/SE/GSX/SP-Holz/GSP-Holz Serien
Pellet /Presslinge 4-500 kW 0,80 0,06 22.03.2010 P/DP/RS/SP/SP-Pellet/GSP-Pellet Serien
2. Stufe BImSchV

 

Kohle >4 kW 0,40 0,02 01.01.2015 KC Serie
Pellet/Presslinge >4 kW 0,40 0,02 01.01.2015 P/DP/RS/SP/GSP-Pellet Serien
Scheitholz >4 kW 0,40 0,02 01.01.2017 GSE/GS/SE/GSX/GSP-Holz Serien

 

 

Wichtige Informationen für Anwender, Installateure und Schornsteinfegermeister

Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser

Diese Anleitung ist für den Anwender, den Installateur und den Schornsteinfegermeister bestimmt. Bitte bereiten Sie den Kessel entsprechend unseren Hinweisen vor!
Wir haben die Anleitung so aufgebaut, dass der Betreiber bereits 1 Woche vor Messung beginnen muss, den Kessel zu kontrollieren, damit er bei der Messung mit besten Abgaswerten besteht. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst unter Telefon 034244-5946-16.

Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser

ATMOS Bedienhandbuch A25 Download – Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser

Atmos - Zentrallager

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