FÖRDERUNG 2024

Alle aktuellen Änderungen zur Förderung auf einen Blick

Wir möchten Sie hier darüber informieren, welche Auswirkungen die Änderungen auf unsere ATMOS Holzvergaser, Pelletkessel oder Kombikesselanlagen hat und was Sie dringend beachten müssen.

 

Was ist NEU ab 01.01.2024?

Ab 01.Januar 2024 werden die Anträge zur Förderung nicht mehr bei dem Bafa gestellt, sondern bei der KfW.

Bei dem BAFA bleiben:

  • die Bearbeitung aller bis 2023 gestellter Anträge
  • Heizungsoptimierung

Weiterhin NEU ab 01.01.2024:

  • Keine Förderung mehr für den Neubau (eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen)
  • Förderung kann nur noch 1x pro Gebäude beantragt werden
  • Keine Kombinationspflicht mehr mit weiteren energieeffizienten Anlagen, wie Solarthermie, Photovoltaik, Partikelabscheider oder Wärmepumpe

 

Alle Informationen und Formulare finden sie hier: www.kfw.de

Die Fördersätze im Überblick

BasisförderungEmissionsminderungs-ZuschlagKlimageschwindigkeitsbonusEinkommens-Bonus

Was bleibt unverändert?

Die förderfähigen Kessel müssen einen ETAs Wert von mind. 81% aufweisen. Dieser Wert steht für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und gibt letztendlich an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.

Der maximale Feinstaubwert darf 20 mg/m³ nicht überschreiten und der CO-Wert darf maximal bei 400 mg/m³ liegen.
Ebenso sollte das Mindestpuffervolumen für den jeweiligen Kessel eingehalten werden. (Das Mindestpuffervolumen pro Heizkessel können Sie gern jederzeit bei uns erfragen)

Weiterhin gilt auch, dass die Antragstellung vor dem Beginn des Bauvorhabens erfolgen muss.

 

Wann kann ich meinen Antrag stellen?

Derzeit gibt es noch keinen festen Termin, ab wann Anträge bei der KfW gestellt werden können. Voraussichtlich ist eine Antragstellung jedoch ab Mitte März möglich.
Nach wie vor gilt: Erst den Antrag stellen, dann mit dem Vorhaben beginnen.

Übergangsfrist: Bei einem Bauvorhabenbeginn bis 31.August 2024 greift eine Übergangsregelung. Der Antrag kann dann auch nach dem 31.August (aber bis spätestens 30.November 2024) eingereicht werden.

Ab dem 01.September 2024 muss der Förderantrag immer vor Auftragsvergabe gestellt werden.

 

Alle wichtigen Informationen, sowie Beispielrechnungen finden Sie auch hier als download:

Vorlage Schornsteinberechnung Infoblatt zur Förderung   Download

 

 

Aktuell förderfähige ATMOS Heizkessel

Holzvergaser Pelletkessel Kombikessel
ATMOS DC18GSE ATMOS P14 ATMOS DC18GSP
ATMOS DC22GSE ATMOS P21 ATMOS DC25GSP
ATMOS DC25GSE ATMOS P25 ATMOS DC30GSP
ATMOS DC30GSE ATMOS P30 ATMOS DC40GSP
ATMOS GSX 50 ATMOS P40
ATMOS GSX 70 (in Beantragung) ATMOS P50
ATMOS P85
ATMOS P14 compact
ATMOS P21 compact
ATMOS P25 compact
ATMOS PX-Serie

 

Eine Liste aller aktuell förderfähigen ATMOS Heizkessel (Stand 01.01.2024) finden Sie auch hier: förderfähige ATMOS Kessel

Atmos - Zentrallager

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