Ab 01.Januar 2024 werden die Anträge zur Förderung nicht mehr bei dem Bafa gestellt, sondern bei der KfW.
Bei dem BAFA bleiben:
Weiterhin NEU ab 01.01.2024:
• Keine Förderung mehr für den Neubau (eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen)
• Förderung kann nur noch 1x pro Gebäude beantragt werden
• Keine Kombinationspflicht mehr mit weiteren energieeffizienten Anlagen, wie Solarthermie, Photovoltaik, Partikelabscheider oder Wärmepumpe
• Energie-Effizienz-Experte (EEE) wird für die Erstellung der BzA-Nummer (Bestätigung-zum-Auftrag-Nummer) benötigt
– Heizungsbaumeister, qualifizierte Schornsteinfeger und Energieberater können sich bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) als EEE berechtigen lassen
Alle Informationen und Formulare finden sie hier: www.kfw.de
Die Basisförderung von 30% erhält man für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
• auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt, d.h. bei der Basisförderung beträg der maximale Zuschuss 9.000 € (+ ggf. 2.500 € EMZ)
• Keine Kombinationspflicht mit Solar oder Wärmepumpe
• Kein Staubgrenzwert mehr – es gilt die BImschV II
Voraussetzung:
• ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € brutto
• nur für selbstnutzende Wohneigentümer
Hierfür werden Grundbuchauszug und die Einkommenssteuerbescheide für die beiden vorherigen Jahre benötigt. (bei Antragstellung 2024 von 2021/2022)
Beim Austausch von Biomasse- und Gaszentral-Anlagen, welche älter als 20 Jahre sind. Ebenso kann der Bonus bei einem Austausch von Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen beantragt werden.
VORAUSSETZUNGEN:
– fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Anlage
– Kombination der Heizanlage mit einer Solaranlage, Solarthermie, Wärmepumpe oder PV zur Warmwasserbereitung
*die 20% sind befristet bis 12/2028, danach reduziert sich der Prozentsatz um 3% pro Jahr
Werden die Feinstaubgrenzwerte von 2,5mg/m³ beim Heizkessel unterschritten, dann kann der Zuschlag beantragt werden.
Bei ATMOS Heizkesseln kann dieser Wert mit einem zusätzlichen Partikelabscheider unterschritten werden.
Die förderfähigen Kessel müssen einen ETAs Wert von mind. 81% aufweisen. Dieser Wert steht für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und gibt letztendlich an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.
Der maximale Feinstaubwert darf 20 mg/m³ nicht überschreiten und der CO-Wert darf maximal bei 400 mg/m³ liegen.
Ebenso sollte das Mindestpuffervolumen für den jeweiligen Kessel eingehalten werden. (Das Mindestpuffervolumen pro Heizkessel können Sie gern jederzeit bei uns erfragen)
Weiterhin gilt auch, dass die Antragstellung vor dem Beginn des Bauvorhabens erfolgen muss.
Anträge für die Förderung können seit Ende März 2024 bei der KfW gestellt werden.
Der Förderantrag muss immer vor Auftragsvergabe gestellt werden!
Übergangsfrist: Bei einem Bauvorhabenbeginn bis 31.August 2024 greift eine Übergangsregelung. Der Antrag kann dann auch nach dem 31.August (aber bis spätestens 30.November 2024) eingereicht werden.
In nur 6 Schritten zur Antragstellung:
Schritt 1:
Der Kunde benötigt eine Auftragsbestätigung mit folgendem Inhalt:
Schritt 2:
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) erstellt die BzA-Nummer unter Angabe des Ist- und Planzustands der Anlage mit folgenden Angaben
Der Kunde erhält dann die BzA-Nummer vom EEE.
Schritt 3:
Der Kunde registriert sich mit der BzA-Nummer, der Auftragsbestätigung des Verkäufers und seinen persönlichen Daten bei der KfW → nach ca. 15min erhält der Kunde eine Bestätigung und es kann mit der Durchführung begonnen werden.
Schritt 4:
Der Installateur beginnt mit der technischen Umsetzung laut Auftragsbestätigung – die Heizung wird eingebaut
Schritt 5:
Zum Abschluss erstellt der EEE noch die BnD-Nummer (Bestätigung-nach-Durchführung).
Diese Nummer enthält folgendes:
Schritt 6:
Der Kunde lädt seine Rechnungsdokumente, sowie die BnD-Nummer bei der KfW hoch, um den Vorgang abzuschließen.
ACHTUNG: Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab September 2024.
Alle wichtigen Informationen, sowie Beispielrechnungen finden Sie auch hier als download:
Infoblatt zur Förderung | Download |
Holzvergaser | Pelletkessel | Kombikessel |
ATMOS DC18GSE | ATMOS P14 (P14/130) | ATMOS DC18GSP |
ATMOS DC22GSE | ATMOS P21 | ATMOS DC25GSP |
ATMOS DC25GSE | ATMOS P25 | ATMOS DC30GSP |
ATMOS DC30GSE | ATMOS P30 | ATMOS DC40GSP |
ATMOS DC40GSE | ATMOS P40 | |
ATMOS GSX 50 | ATMOS P50 | |
ATMOS GSX 70 | ATMOS P85 | |
ATMOS P14 compact | ||
ATMOS P21 compact | ||
ATMOS P25 compact | ||
ATMOS PX-Serie |
Eine Liste aller aktuell förderfähigen ATMOS Heizkessel (Stand 01.08.2024) finden Sie auch hier: förderfähige ATMOS Kessel