BIMSCHV STUFE 1 und 2

ATMOS HEIZTECHNIK – MEHR ALS ZUKUNFTSSICHER!

Unsere Kessel erfüllen die Vorgaben der BImSchV und der BAFA/KfW

Da wir die Vorgaben der BImSchV nicht nur einhalten sondern auch noch übertreffen, erhalten unsere Holzvergaser der GSE-Serie und alle Pelletkessel die aktuelle Förderung.
Welche Kesseltypen gefördert werden, erfahren Sie hier:

FÖRDERUNG

Anforderung an neue Feuerstätten 1. und 2. BImSchV

 

Was ist eigentlich die BImSchV?

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt in Deutschland, wie viel Emissionen (z. B. Staub oder Kohlenmonoxid) von Heizkesseln und Öfen ausgestoßen werden dürfen. Ziel ist es, trotz des vermehrten Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und Pellets, die Luft sauber zu halten und die Umwelt zu schützen.

Die BImSchV wird in 2 Stufen unterteilt:

Stufe 1 – seit 2010

Stufe 2 – seit 2015 bzw. 2017

Mit Stufe 1 der 1. BImSchV wurden bereits 2010 erste verschärfte Anforderungen eingeführt – etwa für:

  • Kohlenmonoxid-Ausstoß (CO)
  • Staubentwicklung
  • Mindestwirkungsgrad der Anlage

Diese gelten bis heute für viele ältere Holzvergaser-Kessel.

Grenzwerte Stufe 1 (Holzvergaser):

    • CO: max. 1000 mg/m³
    • Staub: max. 10 mg/m³

Seit dem 1.1.2015 gilt Stufe 2 der BImSchV für:

  • Pelletkessel
  • Kohlevergaser-Kessel

Für Holzvergaser ist Stufe 2 seit dem 1.1.2017 verpflichtend bei Neuinstallationen.

Grenzwerte Stufe 2:

    • CO: max. 400 mg/m³
    • Staub: max. 20 mg/m³

Unsere aktuellen ATMOS-Kessel erfüllen selbstverständlich die BImSchV Stufe 2.

 

Welche BImSchV ist zurzeit aktuell?

Für moderne Holzvergaser, wie z. B. die ATMOS-Serien GSE, GS, GSX oder SE, gilt seit dem 1. Januar 2017 die BImSchV Stufe 2. Diese schreibt strengere Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub vor als die vorherige Stufe 1.

Für Pelletkessel und Kohlevergaserkessel ist die BImSchV Stufe 2 bereits seit dem 1. Januar 2015 verbindlich.

Das heißt: Alle neuen ATMOS-Kessel müssen heute die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 erfüllen – und tun das natürlich auch.

Allgemeine Vorgaben der BImSchV für Holzvergaser:

Sowohl die BImSchV Stufe 1, als auch die strengere Stufe 2 schreiben vor, dass Holzvergaser nur in Kombination mit einem passenden Pufferspeicher betrieben werden dürfen.

Vorgeschriebene Pufferspeichergröße:

    • Mindestens 55 Liter Puffervolumen pro kW Nennwärmeleistung
      oder
    • 12 Liter Puffervolumen pro 1 Liter Brennraumvolumen

Eine korrekt ausgelegte Pufferspeichergröße sorgt nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für besseren Heizkomfort, effizienteren Brennstoffeinsatz und längere Lebensdauer des Kessels.

BImSchV Stufe 1 und Stichtag 31.12.2014 – Die großen Missverständnisse..

Für ältere Holzheizkessel wie z. B. ATMOS GK21 gelten Übergangsfristen, die sich nach dem Installationsdatum richten. Falls für Ihre Anlage keine gültigen Emissionsmesswerte vorliegen, gilt:

Bis zum Ende der jeweiligen Frist muss

  • entweder ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbracht werden
  • oder der Kessel muss durch entsprechende Filtertechnik (z.B. Partikelabscheider) nachgerüstet oder
  • durch eine emissionsarme Neuanlage ersetzt werden.

Achtung: Auch bei Nachrüstung bleibt der alte Wirkungsgrad bestehen – ein Austausch ist daher oft die bessere Lösung.


 

Wer entscheidet über Fristen und Maßnahmen?

Ihr Schornsteinfeger überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Er informiert Sie rechtzeitig und führt die zweijährlichen Überwachungsmessungen durch.

 

Wen betrifft die Regelung?

Die Regelung betrifft alle Betreiber von älteren Holzheizkesseln – und richtet sich nach dem Baujahr bzw. dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Beispiel: Wurde Ihre Heizanlage vor dem 31.12.1994 errichtet, dann endete die erste Übergangsfrist bereits am 01.01.2015.

Wenn Ihre Anlage unter die Regelung fällt, werden/bzw. wurden Sie rechtzeitig – mindestens zwei Jahre vorher – von Ihrem Schornsteinfeger informiert. Er prüft im Rahmen seiner regelmäßigen Messungen:

  • ob Ihre Anlage die gültigen Emissionsgrenzwerte noch einhält,
  • ob eine Nachrüstung mit Filtertechnik möglich und sinnvoll ist,
  • oder ob ein kompletter Austausch des Kessels notwendig wird.

Diese Überwachungsmessungen erfolgen alle zwei Jahre und Sie erhalten dabei konkrete Informationen zum Zustand und zur Zukunft Ihrer Anlage.

Tipp: Wer frühzeitig plant, kann Fördermittel nutzen und den Wechsel stressfrei vorbereiten – bevor es eng wird.

 

Was kam mit der 2. Stufe der BImSchV?

Die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gilt bereits seit einiger Zeit für:

  • Kohlekessel und Pelletkessel (seit 01.01.2015)

  • und für Holzvergaser ab dem 01.01.2017

Dabei gelten folgende Grenzwerte für neue Anlagen:

    • Kohlenmonoxid (CO): max. 400 mg/m³
    • Feinstaub: max. 20 mg/m³

Alle aktuell von uns angebotenen ATMOS-Heizkessel erfüllen diese Grenzwerte problemlos. In der Vergangenheit wurden von ATMOS auch ältere Kesseltypen vom Markt genommen, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen konnten – denn auch bei uns gilt: Qualität vor Quantität.


Sie sind unsicher, ob Ihr Bestandskessel die BImSchV 2 einhält? – Kein Problem!

Melden Sie sich bei uns – wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert, ob Ihr aktueller Kessel die geforderten Werte schafft oder Handlungsbedarf besteht.


Regelmäßige Wartung = saubere Werte

Auch der beste Kessel braucht Pflege! Damit Ihre Anlage die strengen Emissionsgrenzwerte dauerhaft einhält, ist Folgendes wichtig:

  • Verwendung von korrektem, trockenem Brennstoff
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Fachgerechte Einstellung der Anlage

Wie bei einer Öl- oder Gasheizung gilt auch hier: Regelmäßige Wartung zahlt sich aus. Wir bieten Ihnen einen Wartungsservice mit bundesweiter Anfahrt – zum Pauschalpreis von nur 96,00 € netto.
Gleich unser Online-Formular ausfüllen und eine Wartung beantragen: Wartungsformular

 

Bestandsschutz

Für alle Heizkessel, die nach dem 22. März 2010 installiert wurden, gilt die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige BImSchV – und zwar bis ans Lebensende des Kessels.
Das heißt konkret:
Wer z. B. einen Holzvergaser vor dem 1. Januar 2017 eingebaut hat, fällt dauerhaft unter die „großzügigeren“ Vorgaben der BImSchV Stufe 1 – und profitiert damit von weniger strengen Emissionsgrenzwerten.

 

Fazit:
Wer damals früh investiert hat, hat alles richtig gemacht – denn dieser Bestandsschutz bleibt erhalten, solange der Kessel läuft und keine wesentlichen Änderungen erfolgen.

 

BImSchV- Was schreibt der Gesetzgeber vor?

 

Brennstoffe Nennwärmeleistung CO (g/m³) Staubbelastung (g/m³)  für Errichtungen ab dem: Kesseltypen
1. Stufe BImSchV
Kohle 4-500 kW 1,00 0,90 22.03.2010 KC Serie
Scheitholz 4-500 kW 1,00 0,10 22.03.2010 GSE/GS/SE/GSX/SP-Holz/GSP-Holz Serien
Pellet /Presslinge 4-500 kW 0,80 0,06 22.03.2010 P/DP/RS/SP/SP-Pellet/GSP-Pellet Serien
2. Stufe BImSchV

 

Kohle >4 kW 0,40 0,02 01.01.2015 KC Serie
Pellet/Presslinge >4 kW 0,40 0,02 01.01.2015 P/DP/RS/SP/GSP-Pellet Serien
Scheitholz >4 kW 0,40 0,02 01.01.2017 GSE/GS/SE/GSX/GSP-Holz Serien

 


Wichtige Informationen für Anwender, Installateure und Schornsteinfegermeister

Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser
Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser

Diese Anleitung ist für den Anwender, den Installateur und den Schornsteinfegermeister bestimmt. Bitte bereiten Sie den Kessel entsprechend unseren Hinweisen vor!
Wir haben die Anleitung so aufgebaut, dass der Betreiber bereits 1 Woche vor Messung beginnen muss, den Kessel zu kontrollieren, damit er bei der Messung mit besten Abgaswerten besteht. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst unter Telefon 034244-5946-16.

 

ATMOS Bedienhandbuch A25 Download – Anleitung zur Abgasmessung für ATMOS Holzvergaser

 

 

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