Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt bestehen, gleichzeitig ändern sich die Bonusförderungen und die maximal förderfähigen Kosten.
Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die neuen Förderbedingungen und die möglichen Zuschüsse für förderfähige Holzvergaser, Pelletkessel und Kombikessel.
Neue Bestätigungen zum Antrag – sogenannte BzA – können während der technischen Umstellungsphase vorübergehend nicht erstellt werden.
Kunden, die bereits über eine gültige BzA verfügen, können ihren Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Förderbedingungen einreichen.
Ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue BzA erstellt und Förderanträge nach den neuen Bedingungen eingereicht werden.
Die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Sie kann für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien beantragt werden. Dazu können auch förderfähige Biomasseanlagen wie Holzvergaser, Pelletkessel und Kombikessel gehören.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt ab dem 21. Juli 2026 zunächst 16 Prozent.
Er kann von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden, wenn eine förderfähige alte Heizungsanlage ausgetauscht wird und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Haushaltseinkommen für die Prüfung des Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro reduziert.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis einschließlich 30.000 € | 40 % |
| 30.001 € bis 40.000 € | 30 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | 10 % |
| ab 50.001 € | kein Einkommensbonus |
Für den Zeitraum vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 werden für die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.
Die verschiedenen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden, wenn die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
| Förderkombination | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Grundförderung + 10 % Einkommensbonus | 40 % | 11.200 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus | 46 % | 12.880 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + 10 % Einkommensbonus | 56 % | 15.680 € |
| Grundförderung + 30 % Einkommensbonus | 60 % | 16.800 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus | 70 % | 19.600 € |
| Grundförderung + 40 % Einkommensbonus | 70 % | 19.600 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus | bis 80 % | 22.400 € |
Ein Eigentümer erfüllt ausschließlich die Voraussetzungen für die Grundförderung.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt zwischen 30.001 und 40.000 Euro.
Eine Familie verfügt über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro. Durch das minderjährige Kind reduziert sich das für den Einkommensbonus maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 30.000 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht nicht direkt den Fördersatz. Stattdessen wird das für den Einkommensbonus maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Der Familienzuschlag wird unabhängig von der Anzahl der Kinder nur einmal berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Ohne minderjähriges Kind | Mit mindestens einem minderjährigen Kind |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 € bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 € bis 60.000 € | kein Bonus | 10 % |
| ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus werden schrittweise reduziert.
| Zeitraum | Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | entfällt |
Für Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten folgende maximal förderfähige Kosten:
Bei vermieteten Wohneinheiten ist nach dem derzeit veröffentlichten Stand grundsätzlich die Grundförderung von 30 Prozent relevant. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus richten sich grundsätzlich an selbstnutzende Eigentümer beziehungsweise selbstgenutzte Wohneinheiten.
| Wohneinheiten | Förderfähige Gesamtkosten | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 30 % | 8.400 € |
| 2 | 43.000 € | 30 % | 12.900 € |
| 3 | 58.000 € | 30 % | 17.400 € |
| 4 | 73.000 € | 30 % | 21.900 € |
| 5 | 88.000 € | 30 % | 26.400 € |
| 6 | 103.000 € | 30 % | 30.900 € |
| 7 | 111.000 € | 30 % | 33.300 € |
| 8 | 119.000 € | 30 % | 35.700 € |
| 9 | 127.000 € | 30 % | 38.100 € |
| 10 | 135.000 € | 30 % | 40.500 € |
| 11 | 143.000 € | 30 % | 42.900 € |
| 12 | 151.000 € | 30 % | 45.300 € |
| 13 | 159.000 € | 30 % | 47.700 € |
| 14 | 167.000 € | 30 % | 50.100 € |
| 15 | 175.000 € | 30 % | 52.500 € |
| 16 | 183.000 € | 30 % | 54.900 € |
| 17 | 191.000 € | 30 % | 57.300 € |
| 18 | 199.000 € | 30 % | 59.700 € |
| 19 | 207.000 € | 30 % | 62.100 € |
| 20 | 215.000 € | 30 % | 64.500 € |
Zahlreiche ATMOS Holzvergaser, Pelletkessel und Kombikessel erfüllen die technischen Voraussetzungen für eine staatliche Förderung.
Ob ein bestimmtes Modell und die geplante Anlagenkonfiguration förderfähig sind, hängt unter anderem von der aktuellen Liste der förderfähigen Anlagen und den geltenden technischen Mindestanforderungen ab.
Folgende ATMOS Holzvergaser, Pelletkessel und Kombikessel gehören nach aktuellem Stand zu unseren förderfähigen Heizsystemen:
| Holzvergaser | Pelletkessel | Kombikessel |
|---|---|---|
| ATMOS DC18GSE | ATMOS P14 (P14/130) | ATMOS DC18GSP |
| ATMOS DC22GSE | ATMOS P21 | ATMOS DC25GSP |
| ATMOS DC25GSE | ATMOS P25 | ATMOS DC30GSP |
| ATMOS DC30GSE | ATMOS P30 | ATMOS DC40GSP |
| ATMOS DC40GSE | ATMOS P40 | |
| ATMOS GSX 50 | ATMOS P50 | |
| ATMOS GSX 70 | ATMOS P85 | |
| ATMOS P14 compact | ||
| ATMOS P21 compact | ||
| ATMOS P25 compact | ||
| ATMOS PX-Serie |
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer passenden ATMOS Heizungsanlage und stellen Ihnen die erforderlichen technischen Produktunterlagen zur Verfügung.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei der Suche nach einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb in Ihrer Region.
Von der Vorbereitung über die Formulare bis zur Einreichung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderantrag.
Fragen Sie bei uns einfach nach der „Fördermittelbegleitung“ – wir machen das gemeinsam!
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Rechtlicher Hinweis:
Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen wurden mit großer
Sorgfalt zusammengestellt. Sie stellen jedoch keine individuelle
Förder-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung
geltenden Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen,
Merkblätter und Förderbedingungen der KfW beziehungsweise des BAFA.
Die Förderung ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderbedingungen können je nach Gebäude, Heizungsanlage und persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie unsicher sind, welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist oder welche Unterlagen benötigt werden, unterstützen wir Sie gerne.
Unser Team hilft Ihnen bei Fragen rund um die staatliche Heizungsförderung, förderfähige ATMOS Heizsysteme sowie unsere Fördermittelbegleitung – persönlich, kompetent und unkompliziert.
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ATMOS Zentrallager GmbH
📞 Telefon: 034244 – 5946 – 0
✉️ E-Mail: info@atmos-zentrallager.de
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