Neue BEG-Förderung der BAFA für Biomasseheizanlagen

Ab dem 1. Januar 2021 gelten in Deutschland neue BEG-Förderungen (früher MAP – Marktanreizprogramm).
Dabei gelten nun grundlegende Änderungen gegenüber den Förderungen aus den vergangenen Jahren.

Die Bundesregierung ist von der pauschalen Förderung für den einzelnen Heizkessel abgegangen. Sie fördert jetzt mit bis zu 45 % der Ausgaben für die gesamte Biomasseheizanlage – einschließlich der Montageleistung.

Dabei sind die Voraussetzungen in Bezug auf das Mindestpuffervolumen und auf den förderfähigen Kessel an sich unverändert geblieben.

Voraussetzung erfüllende ATMOS Kessel

Alle ATMOS GSE Holzvergaser, der GSX50, die GSP Kombikessel sowie sämtliche ATMOS Pelletkessel bleiben förderfähig!

So gestaltet sich die Förderung bei Bestandsgebäuden:

45 % Förderung beim Austausch einer Öl-Heizung auf eine umweltfreundliche ATMOS Biomasse HeizungGebäudebestand Öl-Heizungsaustausch
Beim Austausch Ihrer ÖL-Heizung auf eine ATMOS Biomasse Heizung (Pelletkessel, Holzkessel und Kombikessel) können Sie bis zu 45 % der Investitionssumme als Direktzuschuss erhalten. Wird Ihre Biomasseheizung mit Solarkollektoren ergänzt, so werden auch diese mit 45 % gefördert.

Zusätzlich gibt es ab 2021 eine Innovationsförderung im Gebäude-
bestand
. Die bestehenden Förderungen werden um 5 % auf 50 % erhöht, wenn der Staubwert 2,5 mg/Nm³ unterschreitet. Dies schaffen DC25GSP-PA, DC30GSP-PA, PX10 compact-PA, PX10-PA, PX15 compact-PA, PX15-PA, PX20 compact-PA, PX20-PA, PX25 compact-PA, PX25-PA.

 

Gebäudebestand
45 % Förderung beim Austausch einer Öl-Heizung
auf eine umweltfreundliche ATMOS Biomasse Heizung

 

35 % Förderung beim Austausch Ihrer bestehenden auf einen ATMOS Biomasse HeizungGebäudebestand Heizungsaustausch allgemein
Beim Austausch einer anderen Bestandsheizung (jegliche) erhalten Sie 35 %  der Investitionssumme als Direktzuschuss. Pro Wohneinheit sind max. 60.000 € der förderfähigen Kosten anrechenbar.

Zusätzlich gibt es ab 2021 eine Innovationsförderung im Gebäudebestand. Die bestehenden Förderungen werden um 5 % auf insgesamt 40 % erhöht, wenn der Staubwert 2,5 mg/Nm³ unterschreitet. Diesen Wert erreicht unser ATMOS DC25GSP-PA (mit Partikelabscheider), DC30GSP-PA, PX10 compact-PA, PX10-PA, PX15 compact-PA, PX15-PA, PX20 compact-PA, PX20-PA, PX25 compact-PA, PX25-PA.

 

Gebäudebestand
35 % Förderung beim Austausch Ihrer
bestehenden auf einen ATMOS Biomasse Heizung

 

+ 5 % Förderung als Teil von Sanierungsmaßnahmen (iSFP)Gebäudebestand iSFP Bonus
Bei Maßnahmen zur Gebäudesanierung innerhalb eines individuellen Sanierungsplans (iSFP), gibt es zusätzliche 5 % Förderung.

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten der Biomasse Heizung sind auch folgende Ausgaben förderfähig:

• Installation und Inbetriebnahme der neuen Biomasse Heizung
• Erforderliche Umfeldmaßnahmen (Deinstallation etc. …)
• Optimierung des Heizungsverteilersystems durch den Einbau von
Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers

 

Gebäudebestand
+ 5 % Förderung als Teil von Sanierungsmaßnahmen (iSFP)

 

Voraussetzungen:
• Pufferspeicher bei Pelletkesseln & Hackschnitzelheizungen (30l/kW) und bei Stückholzheizungen (55l/kW)
• Erfüllung der Emissionsanforderungen 2021 des Wärmeerzeugers (BImschVII)

 

Was gibt es zu beachten:

Der Förderantrag ist weiterhin im Vorfeld online zu stellen – das geht schnell und unkompliziert. Wichtig ist nur, dass alle eventuellen Kosten bei der Investitionsangabe mit berücksichtigt werden. Wenn später die Abrechnung geringer ausfällt, stellt das kein Problem dar. Der prozentuale Zuschuss wird entsprechend gekürzt.
Sollten die Ausgaben im Nachgang allerdings höher sein als beantragt, steigt der Zuschuss hingegen nicht.

 

Weitere Informationen zur BAFA Förderung:

Falls gewünscht, unterstützen wir Sie mit unserem kostenfreien Service bei der Antragsstellung. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern per Mail unter info@atmos-zentrallager.de oder telefonisch unter 034244-5946-0 zur Verfügung.