FÖRDERUNG 2024

Was ist NEU ab 01.01.2024?

Ab 01.Januar 2024 werden die Anträge zur Förderung nicht mehr bei dem Bafa gestellt, sondern bei der KfW.

Bei dem BAFA bleiben:

  • die Bearbeitung aller bis 2023 gestellter Anträge
  • Heizungsoptimierung

Weiterhin NEU ab 01.01.2024:

• Keine Förderung mehr für den Neubau (eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag muss mind. 5 Jahre zurückliegen)

• Förderung kann nur noch 1x pro Gebäude beantragt werden

• Keine Kombinationspflicht mehr mit weiteren energieeffizienten Anlagen, wie Solarthermie, Photovoltaik, Partikelabscheider oder Wärmepumpe

• Energie-Effizienz-Experte (EEE) wird für die Erstellung der BzA-Nummer (Bestätigung-zum-Auftrag-Nummer) benötigt
– Heizungsbaumeister, qualifizierte Schornsteinfeger und Energieberater können sich bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) als EEE berechtigen lassen

 

Alle Informationen und Formulare finden sie hier: www.kfw.de

Die Fördersätze im Überblick

 

Die Basisförderung von 30% erhält man für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.

• auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt, d.h. bei der Basisförderung beträg der maximale Zuschuss 9.000 € (+ ggf. 2.500 € EMZ)

 Keine Kombinationspflicht mit Solar oder Wärmepumpe

 Kein Staubgrenzwert mehr – es gilt die BImschV II

Voraussetzung:

• ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € brutto
• nur für selbstnutzende Wohneigentümer

Hierfür werden Grundbuchauszug und die Einkommenssteuerbescheide für die beiden vorherigen Jahre benötigt. (bei Antragstellung 2024 von 2021/2022)

Beim Austausch von Biomasse- und Gaszentral-Anlagen, welche älter als 20 Jahre sind. Ebenso kann der Bonus bei einem Austausch von Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen beantragt werden.

VORAUSSETZUNGEN:

– fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Anlage
– Kombination der Heizanlage mit einer Solaranlage, Solarthermie, Wärmepumpe oder PV zur Warmwasserbereitung

*die 20% sind befristet bis 12/2028, danach reduziert sich der Prozentsatz um 3% pro Jahr

Werden die Feinstaubgrenzwerte von 2,5mg/m³ beim Heizkessel unterschritten, dann kann der Zuschlag beantragt werden.

Bei ATMOS Heizkesseln kann dieser Wert mit einem zusätzlichen Partikelabscheider unterschritten werden.

Was bleibt unverändert?

Die förderfähigen Kessel müssen einen ETAs Wert von mind. 81% aufweisen. Dieser Wert steht für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und gibt letztendlich an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.

Der maximale Feinstaubwert darf 20 mg/m³ nicht überschreiten und der CO-Wert darf maximal bei 400 mg/m³ liegen.
Ebenso sollte das Mindestpuffervolumen für den jeweiligen Kessel eingehalten werden. (Das Mindestpuffervolumen pro Heizkessel können Sie gern jederzeit bei uns erfragen)

Weiterhin gilt auch, dass die Antragstellung vor dem Beginn des Bauvorhabens erfolgen muss.

Wann kann ich meinen Antrag stellen?

Anträge für die Förderung können seit Ende März 2024 bei der KfW gestellt werden.

Der Förderantrag muss immer vor Auftragsvergabe gestellt werden!

Übergangsfrist: Bei einem Bauvorhabenbeginn bis 31.August 2024 greift eine Übergangsregelung. Der Antrag kann dann auch nach dem 31.August (aber bis spätestens 30.November 2024) eingereicht werden.

Wie ist ein Antrag zu stellen?

In nur 6 Schritten zur Antragstellung:

Schritt 1:
Der Kunde benötigt eine Auftragsbestätigung mit folgendem Inhalt:

      • förderfähiger Kessel
      • weitere Komponenten
      • eine aufschiebende und auflösende Klausel (der Kunde hat hier ein Recht auf Rücktritt bei Nichtgewährung)

Schritt 2:
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) erstellt die BzA-Nummer unter Angabe des Ist- und Planzustands der Anlage mit folgenden Angaben

      • aktuelle Heizung
      • geplante Heizung
      • voraussichtliche Kosten

Der Kunde erhält dann die BzA-Nummer vom EEE.

Schritt 3:
Der Kunde registriert sich mit der BzA-Nummer, der Auftragsbestätigung des Verkäufers und seinen persönlichen Daten bei der KfW nach ca. 15min erhält der Kunde eine Bestätigung und es kann mit der Durchführung begonnen werden.

Schritt 4:
Der Installateur beginnt mit der technischen Umsetzung laut Auftragsbestätigung – die Heizung wird eingebaut

Schritt 5:
Zum Abschluss erstellt der EEE noch die BnD-Nummer (Bestätigung-nach-Durchführung).
Diese Nummer enthält folgendes:

      • Überprüfung der korrekten techn. Durchführung
      • Hydraulischer Abgleich

Schritt 6:
Der Kunde lädt seine Rechnungsdokumente, sowie die BnD-Nummer bei der KfW hoch, um den Vorgang abzuschließen.


ACHTUNG: Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab September 2024.

 


Alle wichtigen Informationen, sowie Beispielrechnungen finden Sie auch hier als download:

Vorlage Schornsteinberechnung Infoblatt zur Förderung   Download

 

 

Aktuell förderfähige ATMOS Heizkessel

Holzvergaser Pelletkessel Kombikessel
ATMOS DC18GSE ATMOS P14 ATMOS DC18GSP
ATMOS DC22GSE ATMOS P21 ATMOS DC25GSP
ATMOS DC25GSE ATMOS P25 ATMOS DC30GSP
ATMOS DC30GSE ATMOS P30 ATMOS DC40GSP
ATMOS GSX 50 ATMOS P40
ATMOS GSX 70 (in Beantragung) ATMOS P50
ATMOS P85
ATMOS P14 compact
ATMOS P21 compact
ATMOS P25 compact
ATMOS PX-Serie

 

Eine Liste aller aktuell förderfähigen ATMOS Heizkessel (Stand 01.01.2024) finden Sie auch hier: förderfähige ATMOS Kessel

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