Das Wichtigste zuerst – Die Fördersätze im Überblick:
Die Basisförderung von 30% erhält man für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
• auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt, d.h. bei der Basisförderung beträg der maximale Zuschuss 9.000 € (+ ggf. 2.500 € EMZ)
• Keine Kombinationspflicht mit Solar oder Wärmepumpe
• Kein Staubgrenzwert mehr – es gilt die BImschV II
Voraussetzung:
• ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € brutto
• nur für selbstnutzende Wohneigentümer
Hierfür werden Grundbuchauszug und die Einkommenssteuerbescheide für die beiden vorherigen Jahre benötigt. (bei Antragstellung 2024 von 2021/2022)
Beim Austausch von Biomasse- und Gaszentral-Anlagen, welche älter als 20 Jahre sind. Ebenso kann der Bonus bei einem Austausch von Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen beantragt werden.
VORAUSSETZUNGEN:
– fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Anlage
– Kombination der Heizanlage mit einer Solaranlage, Solarthermie, Wärmepumpe oder PV zur Warmwasserbereitung
*die 20% sind befristet bis 12/2028, danach reduziert sich der Prozentsatz um 3% pro Jahr
Werden die Feinstaubgrenzwerte von 2,5mg/m³ beim Heizkessel unterschritten, dann kann der Zuschlag beantragt werden.
Bei ATMOS Heizkesseln kann dieser Wert mit einem zusätzlichen Partikelabscheider unterschritten werden.