BAFA – Änderung bei Antragstellung ab 2018
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung
der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Übergangsfrist für
Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den
Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Bei Inbetriebnahmen im
Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, gilt eine
besondere Regelung.
BAFA Förderungsmöglichkeiten / BImSchV – Stufe 1 und 2
Alle förderfähigen Heizkessel bieten noch bessere Abgaswerte, als die, die in der BImSchV I und II gefordert werden!
Aktuell wurden die Beträge der Bafa Förderung deutlich erhöht. Die neuen Fördersätze 2015 für Holz,- Pellet,- und
Kombikessel, sowie Solar sind gültig für Beantragungen ab dem 1.4.2015. Ausführliche Informationen erhalten Sie
unter www.bafa.de [Energie / Heizen mit Erneuerbaren Energien / Biomasse / Basis- und Zusatzförderung]
Neu – die ATMOS GSP Kombikessel (DC25GSP und DC30GSP) werden seit dem 1.1.2017 mit 5.500 €
statt bisher mit 3.500 € durch das BAFA bezuschusst.
Das aktuelle Bafa Antragsformular erhalten Sie hier: Bafa Förderantrag 2017